Playmates of the Month
Liebe Fans,
es trennt Sie nur noch ein einziger Klick vom Genuss: Denn gemäß Jugendschutzgesetz müssen Websites, die pornografisch sind und Gewalttätigkeiten, den sexuellen Missbrauch von Kindern oder
Jugendlichen oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben (dies gilt auch bei virtuellen Darstellungen) mit einem Filtersystem geschützt werden. Pornographische Angebote sind nur
dann zulässig, wenn sichergestellt ist, dass sie nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden (geschlossene Benutzergruppe).
Also bestätigen Sie uns bitte durch Anklicken des Kästchens, dass Sie über 18 Jahre alt sind, um sich unsere Playmate-Seiten ansehen zu können:
Ich bin volljährig!!!
Nach § 7 Abs.1 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) müssen geschäftsmäßige Anbieter von allgemein zugänglichen Telemedien, die entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte enthalten, auch einen
Jugendschutzbeauftragten bestellen. Unsere Jugendschutzbeauftragte Trudi Igel ist Ihre kompetente Ansprechpartnerin zu allen Jugendschutz-Erotikfragen hinsichtlich dieser Website.